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EPR-Nummer 2026: Welche Registrierungsnummern Sie in Deutschland brauchen
Eine einheitliche „EPR-Nummer“ gibt es nicht. In Deutschland sind je nach Produkt bis zu drei Registrierungen nötig: LUCID für Verpackungen sowie die stiftung ear für Elektrogeräte und für Batterien. Hier erfahren Sie, welche Nummer Sie wo beantragen, was Amazon und eBay verlangen, welche Fristen 2026 und 2027 gelten und wann Sie einen Bevollmächtigten brauchen.
Zuletzt geprüft: · Quellen unten verlinkt
EPR-Nummer auf einen Blick
- Einheitliche EPR-Nummer?
- Nein — jedes Land und jeder Bereich hat eigene Register und Nummern
- Verpackungen
- LUCID-Registrierungsnummer der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), kostenlos
- Elektrogeräte
- WEEE-Registrierungsnummer der stiftung ear, je Marke und Geräteart
- Batterien
- Registrierung bei der stiftung ear je Batteriekategorie, dazu Pflichtmitgliedschaft in einer Organisation für Herstellerverantwortung
- Rechtsgrundlagen
- VerpackDG und EU-Verpackungsverordnung (PPWR), ElektroG, BattDG und EU-Batterieverordnung
- Bevollmächtigter
- Verpackungen: nur ohne deutsche Niederlassung bei Direktverkauf an Endnutzer · Elektrogeräte und Batterien: ohne Niederlassung in Deutschland
- Amazon
- 13-stellige LUCID-Nummer; für Elektrogeräte zusätzlich die Nummer der stiftung ear
- Nächste Fristen
- 12.11.2026 (LUCID-Daten) · 31.12.2026 (alte Systemverträge) · 17.05.2027 (Vollständigkeitserklärung)
Was ist eine EPR-Nummer?
„EPR-Nummer“ ist ein Sammelbegriff für die Registrierungsnummern, die Hersteller im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) erhalten. Wer verpackte Waren, Elektrogeräte oder Batterien in einem Land in Verkehr bringt, muss sich dort als Hersteller registrieren und sich an den Kosten für Sammlung und Verwertung beteiligen. Die Nummer belegt diese Registrierung.
Es gibt keine einheitliche EPR-Nummer — weder in Deutschland noch in der EU. Seit dem 12. August 2026 gilt zwar die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, Register und Nummern bleiben aber national. Wer nach Frankreich, Spanien oder Polen liefert, braucht dort jeweils eigene Registrierungen.
Die drei Register in Deutschland
In Deutschland gibt es drei getrennte EPR-Registrierungen: LUCID für Verpackungen, die stiftung ear für Elektro- und Elektronikgeräte und die stiftung ear für Batterien. Welche Sie brauchen, hängt von Ihren Produkten ab.
| Bereich | Register | Rechtsgrundlage | Amtliche Gebühren (netto) |
|---|---|---|---|
| Verpackungen | LUCID, Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) | VerpackDG, PPWR | Registrierung kostenlos |
| Elektro- und Elektronikgeräte | stiftung ear | ElektroG | 9,50 € je Geräteart, 32,80 € je Quartal, dazu Garantieprüfung |
| Batterien | stiftung ear (im Auftrag des Umweltbundesamts) | EU-Batterieverordnung, BattDG | 16,40 € je Kategorie, 3,80 € je Quartal |
1. Verpackungen: LUCID
Wer als Hersteller verpackte Waren in Deutschland vertreibt, muss im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Seit dem 12. August 2026 ersetzen das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) und die PPWR das Verpackungsgesetz. Die Registrierung ist kostenlos und bleibt Pflicht des Herstellers. Sie reicht aber nicht allein: Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, also vor allem Verkaufs- und Versandverpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, brauchen Sie zusätzlich einen Vertrag mit einem dualen System und müssen Ihre Mengen in LUCID melden. Ausführlich (englisch): LUCID registration.
2. Elektro- und Elektronikgeräte: stiftung ear (WEEE)
Hersteller von Elektrogeräten registrieren sich vor dem Inverkehrbringen bei der stiftung ear — und zwar je Marke und Geräteart. Für Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (B2C), ist eine insolvenzsichere Garantie nötig. Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich; planen Sie für die Garantie mehrere Wochen ein. Ausführlich (englisch): WEEE registration Germany.
3. Batterien: stiftung ear (BattDG)
Seit dem 18. August 2025 gilt für Batterien die Herstellerverantwortung nach der EU-Batterieverordnung; seit dem 7. Oktober 2025 ergänzt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) die deutschen Regeln. Die stiftung ear registriert die Hersteller im Auftrag des Umweltbundesamts. Seit dem 1. Januar 2026 ist die Mitgliedschaft in einer Organisation für Herstellerverantwortung Pflicht. Das betrifft auch Batterien, die in Geräte eingebaut oder ihnen beigelegt sind. Ausführlich (englisch): battery registration Germany.
Was Amazon und eBay verlangen
Amazon verlangt für Deutschland die 13-stellige LUCID-Registrierungsnummer und für Elektro- und Elektronikgeräte zusätzlich die Registrierungsnummer der stiftung ear. Nach Angaben von Amazon können nicht konforme Angebote deaktiviert werden, oder Amazon erfüllt die Pflichten an Ihrer Stelle.
- Amazon EU-weit: In einer Mitteilung vom 25. März 2026 kündigte Amazon an, ab dem 12. August 2026 die Einhaltung der Verpackungspflichten in der gesamten EU zu prüfen; nicht konforme Produkte müsse Amazon gegebenenfalls aus dem Verkauf nehmen.
- eBay: Seit dem 12. August 2026 verlangt eBay Verpackungs-EPR-Nummern für jedes Land, in dem der Verkäufer Hersteller ist. Angebote können für Käufer in diesem Land ausgeblendet werden.
- Dienste der Marktplätze sind nur eine Notlösung. Sie ersetzen weder Ihre eigene Registrierung noch Ihre rechtliche Verantwortung als Hersteller.
Welche Nummer Amazon in welchem Land verlangt (englisch): Amazon EPR number.
EPR-Nummer beantragen: Schritt für Schritt
So kommen Sie in sechs Schritten zu Ihren deutschen EPR-Nummern:
- Produkte einordnen. Klären Sie, ob Sie verpackte Waren, Elektrogeräte und/oder Batterien in Deutschland in Verkehr bringen — und ob Sie dabei Hersteller sind.
- Bevollmächtigten prüfen. Ohne Niederlassung in Deutschland brauchen Sie je nach Bereich einen Bevollmächtigten (siehe unten).
- LUCID-Registrierung. Registrieren Sie sich mit Unternehmensdaten, Markennamen und Verpackungsarten kostenlos bei der ZSVR.
- Duales System beauftragen. Schließen Sie für systembeteiligungspflichtige Verpackungen einen Vertrag mit einem dualen System und melden Sie die Mengen in LUCID.
- stiftung ear. Registrieren Sie Elektrogeräte je Marke und Geräteart (mit Garantie für B2C-Geräte) und Batterien je Kategorie (mit Mitgliedschaft in einer Organisation für Herstellerverantwortung).
- Nummern hinterlegen. Tragen Sie die Nummern bei Amazon, eBay und in Ihrem Shop ein und halten Sie Mengenmeldungen und Fristen ein.
Bevollmächtigter für Händler ohne Sitz in Deutschland
Ob Sie einen Bevollmächtigten brauchen, hängt vom Bereich ab. Für Verpackungen gilt die Pflicht seit dem 12. August 2026 nur für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland, die direkt an Endnutzer in Deutschland verkaufen (§ 5 VerpackDG).
| Bereich | Wann ein Bevollmächtigter nötig ist | Wichtig |
|---|---|---|
| Verpackungen | Keine Niederlassung in Deutschland und Direktverkauf an Endnutzer in Deutschland | Nur ein Bevollmächtigter; Vertrag auf Deutsch; der Hersteller trägt ihn in LUCID ein, wirksam nach Bestätigung durch den Bevollmächtigten; die Registrierung bleibt beim Hersteller |
| Elektrogeräte | Keine Niederlassung in Deutschland | Registrierung bei der stiftung ear über den Bevollmächtigten; Gebühr für die Bestätigung 50,60 € netto |
| Batterien | Keine Niederlassung in Deutschland | Registrierung bei der stiftung ear über den Bevollmächtigten |
Vorschlag – noch kein Gesetz Der EU-Umwelt-Omnibus (COM(2025) 982) sieht vor, die Bevollmächtigtenpflicht für Verpackungen bei Herstellern mit Sitz in der EU auszusetzen. Nach der Verhandlungsposition des Rates vom 21. Oktober 2026 bräuchten EU-Hersteller, die weniger als 1 Tonne Verpackungen pro Jahr in einem anderen Mitgliedstaat in Verkehr bringen, dort bis 2032 keinen Bevollmächtigten. Das Europäische Parlament hat seine Position am 20. Oktober 2026 beschlossen; es folgen die Trilog-Verhandlungen. Für Batterien ist ebenfalls eine Aussetzung vorgeschlagen. Das ist noch kein geltendes Recht und hilft Händlern außerhalb der EU nicht. Mehr (englisch): authorized representative.
Fristen 2026 und 2027
Die nächste wichtige Frist ist der 12. November 2026: Bis dahin müssen Änderungen der LUCID-Registrierungsdaten erfolgt sein.
| Datum | Was passiert | Bereich |
|---|---|---|
| 12.11.2026 | Änderungen der LUCID-Registrierungsdaten (§ 68 VerpackDG) | Verpackungen |
| 31.12.2026 | Vor dem 12.08.2026 geschlossene Systembeteiligungen enden spätestens | Verpackungen |
| 01.01.2027 | Duale Systeme müssen die zusätzlichen Anforderungen nachweisen | Verpackungen |
| 12.02.2027 | PPWR-bezogene Bußgelder (§ 66 Abs. 2 VerpackDG) gelten | Verpackungen |
| 18.02.2027 | QR-Code, Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit, Batteriepass (EU-Batterieverordnung) | Batterien |
| 17.05.2027 | Vollständigkeitserklärung 2026 (der 15. Mai ist ein Samstag) | Verpackungen |
| 18.08.2027 | Sorgfaltspflichten der EU-Batterieverordnung (verschoben) | Batterien |
Die Vollständigkeitserklärung betrifft Hersteller oberhalb von 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier, Pappe und Karton oder 30 Tonnen Leichtverpackungen. Für 2026 gibt es nur eine Erklärung nach § 10 VerpackDG; die Daten werden nach den alten Regeln des Verpackungsgesetzes aufgeschlüsselt. Alle EU-Fristen (englisch): EPR deadline calendar.
Bußgelder bei Verpackungen
Nach § 66 VerpackDG drohen je nach Verstoß Bußgelder bis zu 200.000 €, 100.000 € oder 10.000 €. Bußgelder für PPWR-bezogene Verstöße (§ 66 Abs. 2 VerpackDG) gelten ab dem 12. Februar 2027. Hinzu kommt das praktische Risiko: Marktplätze können Angebote ohne gültige Nummer deaktivieren oder ausblenden.
EPR-Nummern in anderen EU-Ländern
Jedes EU-Land vergibt eigene Registrierungsnummern. Einige Beispiele für Verpackungen und verwandte Pflichten:
| Land | Register / Nummer | Hinweis |
|---|---|---|
| Frankreich | Identifiant unique (UIN) der ADEME über SYDEREP, je EPR-Bereich | Seit 10.07.2026 brauchen nicht in Frankreich ansässige Hersteller einen „mandataire“ |
| Spanien | Registro de Productores de Producto (MITECO) | Hersteller aus anderen Ländern brauchen einen „representante autorizado“ |
| Österreich | Registrierung über EDM | Bevollmächtigter für ausländische Versandhändler an Privatkunden |
| Niederlande | Verpact | Registrierung bei Verpact nur über 50.000 kg pro Jahr |
| Polen | BDO-Register | Umfasst Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien |
Die vollständige Übersicht finden Sie auf Englisch:
So unterstützt Sie Certify
- Prüfen: Wir ermitteln anhand Ihrer Produkte, Länder und Vertriebswege, welche Registrierungen Sie brauchen.
- Registrieren: Wir begleiten LUCID, stiftung ear und Systembeteiligung und übernehmen bei Bedarf die Rolle des Bevollmächtigten.
- Betreuen: Wir behalten Mengenmeldungen, Vollständigkeitserklärung und neue Fristen im Blick.
Häufige Fragen zur EPR-Nummer
Gibt es eine einheitliche EPR-Nummer?
Nein. Es gibt keine einheitliche EPR-Nummer, weder in Deutschland noch in der EU. Jedes Land vergibt eigene Registrierungsnummern, meist getrennt nach Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien. In Deutschland sind das die LUCID-Nummer der Zentralen Stelle Verpackungsregister sowie die Registrierungsnummern der stiftung ear für Elektrogeräte und für Batterien.
Wo beantrage ich die EPR-Nummer für Verpackungen?
Im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die Registrierung ist kostenlos und bleibt immer Pflicht des Herstellers selbst, auch wenn ein Bevollmächtigter bestellt ist.
Welche EPR-Nummer verlangt Amazon für Deutschland?
Amazon verlangt die 13-stellige LUCID-Registrierungsnummer für Verpackungen und für Elektro- und Elektronikgeräte zusätzlich die Registrierungsnummer der stiftung ear. Nicht konforme Angebote können deaktiviert werden.
Brauche ich ohne Sitz in Deutschland einen Bevollmächtigten?
Für Verpackungen nur, wenn Sie keine Niederlassung in Deutschland haben und direkt an Endnutzer in Deutschland verkaufen (§ 5 VerpackDG). Für Elektrogeräte und Batterien registrieren sich Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland über einen Bevollmächtigten bei der stiftung ear.
Was kostet eine EPR-Nummer in Deutschland?
Die LUCID-Registrierung ist kostenlos. Die stiftung ear erhebt amtliche Gebühren, netto zuzüglich Umsatzsteuer: für Elektrogeräte 9,50 Euro je Geräteart und 32,80 Euro je Quartal, für Batterien 16,40 Euro je Kategorie und 3,80 Euro je Quartal. Hinzu kommen Systembeteiligung, Garantie, Rücknahme und gegebenenfalls Dienstleister.
Reicht die LUCID-Nummer für Verpackungen aus?
Nein. Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen brauchen Sie zusätzlich einen Vertrag mit einem dualen System und müssen Ihre Mengen in LUCID melden. Alte Systemverträge aus der Zeit vor dem 12. August 2026 enden spätestens am 31. Dezember 2026.
Welche Fristen gelten 2026 und 2027?
Bis 12. November 2026 müssen Änderungen der LUCID-Registrierungsdaten erfolgt sein. Am 31. Dezember 2026 enden alte Systemverträge spätestens. Ab 12. Februar 2027 gelten die PPWR-bezogenen Bußgelder. Die Vollständigkeitserklärung für 2026 ist am 17. Mai 2027 fällig, weil der 15. Mai 2027 ein Samstag ist.
- Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – LUCID
- ZSVR – Bevollmächtigung (englisch)
- Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
- § 68 VerpackDG – Übergangsvorschriften
- § 66 VerpackDG – Bußgeldvorschriften
- stiftung ear – Kosten und Gebühren
- IHK Köln – Neues Batterierecht (BattDG)
- Amazon.de – Erweiterte Herstellerverantwortung
- eBay – Packaging and Packaging Waste Regulation (englisch)
- Rat der EU – Verhandlungsposition vom 21. Oktober 2026 (englisch)
Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026.
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